Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Kooperationen und Leistungen von Salzburgsucht gegenüber Unternehmen.
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Kooperationen und Leistungen, die zwischen dem Betreiber von Salzburgsucht (nachfolgend „wir“) und Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“) vereinbart werden — insbesondere Social-Media-Beiträge, Reels, Kampagnen und die Veröffentlichung von Stellenanzeigen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
Betreiber ist Eren Akyazi, Einzelunternehmen, Grolicegasse 3, 5020 Salzburg (siehe Impressum).
2. Zustandekommen des Vertrags
Eine Anfrage über das Kooperationsformular dieser Website ist noch kein Vertrag. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir ein Angebot gelegt haben und der Auftraggeber es annimmt — per E-Mail oder durch Unterschrift.
3. Leistungen
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Redaktionelle Gestaltung, Bildsprache und der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf unseren Kanälen liegen — innerhalb des vereinbarten Rahmens — bei uns. Reichweiten, Interaktionen oder sonstige Erfolge werden nicht zugesagt.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die vereinbarten Inhalte, Informationen und Freigaben rechtzeitig bereit und sichert zu, dass übergebene Materialien (Logos, Fotos, Texte) frei von Rechten Dritter sind, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die Preise aus dem jeweiligen Angebot. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet; gegenüber Unternehmern gilt § 456 UGB. Kosten zweckentsprechender Einbringungsmaßnahmen trägt der Auftraggeber.
6. Stornierung
Vereinbarte Leistungen können bis 14 Tage vorher kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Maßgeblich ist bei Produktionen der vereinbarte Drehbeginn, sonst der vereinbarte Veröffentlichungstermin.
Danach werden 50 Prozent des vereinbarten Entgelts verrechnet, ab drei Tagen vor dem Termin das volle Entgelt. Bereits erbrachte Leistungen — etwa ein durchgeführter Dreh — werden in jedem Fall verrechnet.
7. Nutzungsrechte
Von uns produzierte Inhalte (Fotos, Videos, Texte) bleiben unser geistiges Eigentum. Der Auftraggeber erhält die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Wir dürfen produzierte Inhalte als Referenz auf unseren eigenen Kanälen zeigen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8. Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Für die inhaltliche Richtigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben haftet der Auftraggeber.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand wird für Streitigkeiten mit Unternehmern das für 5020 Salzburg sachlich zuständige Gericht vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
